Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten angeben
Das Bundesverfassungsgericht beschloss gestern, dass unsere Bundestagsabgeordneten Nebentätigkeiten offen zu legen haben. Die Tätigkeiten werden dabei in drei Stufen eingeteilt:
- Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro
- Stufe 2: 3501 bis 7000 Euro
- mehr als 7000 Euro
Heute schon sind die Nebentätigkeiten einsehbar, hier ein paar interessante Beispiele:
Wenn man das alles mal zusammenrechnet, kommt man auf ganz ordentliche Summen. Hoffentlich entsteht jetzt kein Wettbewerb unter den Abgeordneten darüber, wer die meisten Nebentätigkeiten hat…
Nachtrag: In England geht man sogar schon weiter, dort werden Mieteinnahmen und Geschenke mit aufgelistet…