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Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten angeben

Juli 05, 2007 Von: Beleuchter Kategorie: Beleuchter Noch keine Kommentare →

Das Bundesverfassungsgericht beschloss gestern, dass unsere Bundestagsabgeordneten Nebentätigkeiten offen zu legen haben. Die Tätigkeiten werden dabei in drei Stufen eingeteilt:

  • Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro
  • Stufe 2: 3501 bis 7000 Euro
  • mehr als 7000 Euro

Heute schon sind die Nebentätigkeiten einsehbar, hier ein paar interessante Beispiele:

Wenn man das alles mal zusammenrechnet, kommt man auf ganz ordentliche Summen. Hoffentlich entsteht jetzt kein Wettbewerb unter den Abgeordneten darüber, wer die meisten Nebentätigkeiten hat…

Nachtrag: In England geht man sogar schon weiter, dort werden Mieteinnahmen und Geschenke mit aufgelistet…